Key Takeaways
Ein BMI über 35 kg/m² schließt eine Liposuktion als Kassenleistung aus; zwischen 32 und 35 kg/m² sind zusätzliche Kriterien wie die WHtR entscheidend.
Eine mindestens sechsmonatige, konsequent durchgeführte konservative Therapie ist eine verbindliche Voraussetzung für die operative Behandlung.
wird die Liposuktion bei Erfüllung der Richtlinien-Voraussetzungen zur Regelleistung der Krankenkassen, was den Zugang vereinfacht.
Für viele Frauen mit Lipödem ist die Liposuktion eine wichtige Therapieoption zur Linderung ihrer Beschwerden. Eine der häufigsten Fragen betrifft dabei den Body-Mass-Index (BMI). Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geben hier klare Werte vor, die für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gelten. Dieser Artikel erklärt dir die offiziellen BMI-Grenzwerte, erläutert die Bedeutung des zusätzlichen Waist-to-Height-Ratio (WHtR) und beschreibt den gesamten Weg von der Diagnose bis zur möglichen Operation. So erhältst du die notwendige Klarheit, um deine nächsten Schritte sicher zu planen.
Definierte BMI-Obergrenzen als klare Voraussetzung
Die Qualitätssicherungs-Richtlinie des G-BA legt exakte BMI-Werte für die Liposuktion bei Lipödem fest. Eine Operation ist bei einem BMI von über 35 kg/m² grundsätzlich nicht zulässig. In diesem Fall muss zuerst eine Gewichtsreduktion angestrebt werden. Dieser Grenzwert von 35 kg/m² dient der Sicherheit der Patientinnen und der Optimierung der Operationsergebnisse. Liegt der BMI in einem Korridor zwischen 32 und 35 kg/m², gelten zusätzliche Bedingungen für eine mögliche Kostenübernahme. Diese Regelungen schaffen einen verbindlichen Rahmen für ärztinnen und ärzte und Patientinnen. Die genaue Einhaltung dieser Kriterien ist eine Grundvoraussetzung für den weiteren Therapieweg.
WHtR als zweiter entscheidender Messwert
Neben dem BMI ist bei Werten zwischen 32 und 35 kg/m² die Waist-to-Height-Ratio (WHtR) entscheidend. Dieses Verhältnis von Taillenumfang zur Körpergröße gibt Aufschluss über die Verteilung des Körperfetts. Für die OP-Indikation darf die WHtR bestimmte altersabhängige Grenzwerte nicht überschreiten. Die Richtlinie gibt hierzu klare Vorgaben:
- Unter 40 Jahre: WHtR von maximal 0,5
- 40 bis 50 Jahre: WHtR zwischen 0,5 und 0,6
- über 50 Jahre: WHtR von maximal 0,6
Zusätzlich darf in den 6 Monaten vor der Indikationsstellung keine Gewichtszunahme stattgefunden haben. Die WHtR hilft, das viszerale Bauchfett besser einzuschätzen, was für die Risikobewertung wichtig ist. Die Kombination beider Werte ermöglicht eine differenziertere Beurteilung der OP-Voraussetzungen. Damit wird der individuellen Körperform von Lipödem-Patientinnen besser Rechnung getragen.
Sechs Monate konservative Therapie sind Pflicht
Die Liposuktion ist kein Ersteingriff, sondern Teil eines ganzheitlichen Therapiekonzepts. Eine zentrale Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Durchführung einer konservativen Therapie über mindestens sechs Monate. Diese muss konsequent erfolgen und dokumentiert werden. Zu den Maßnahmen der Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie (KPE) gehören vor allem:
- Das Tragen von medizinischer Kompressionsbekleidung
- Bewegungstherapie unter Kompression zur Aktivierung der Muskelpumpe
- Gegebenenfalls Manuelle Lymphdrainage (MLD) zur Unterstützung des Lymphsystems
- Umfassendes Selbstmanagement und Hautpflege
Erst wenn diese Maßnahmen über 6 Monate nicht zu einer ausreichenden Linderung der Beschwerden führen, kann eine Liposuktion erwogen werden. Dieser Zeitraum dient auch dazu, den Krankheitsverlauf zu stabilisieren und die Therapieerfolge der Operation zu verbessern. Die sorgfältige Dokumentation ist entscheidend für die spätere Indikationsstellung.
Qualitätssicherung durch das Vier-Augen-Prinzip
Um die höchste medizinische Qualität zu sichern, schreibt die G-BA-Richtlinie ein strenges Vier-Augen-Prinzip vor. Das bedeutet, dass die Diagnosestellung und Indikationsstellung zur Liposuktion von einer anderen ärztin oder einem anderen Arzt erfolgen muss als die Durchführung der Operation selbst. Die Diagnose stellen qualifizierte Fachärztinnen und ärzte für Angiologie, Phlebologie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin. Die Operation hingegen wird von erfahrenen Chirurginnen und Chirurgen mit entsprechender Spezialisierung durchgeführt, die mindestens 50 Eingriffe nachweisen können. Dieses Prinzip verhindert Interessenkonflikte und stellt eine unabhängige, fundierte medizinische Beurteilung sicher. Es stärkt das Vertrauen in den gesamten Behandlungsprozess.
Vereinfachter Zugang zur Kassenleistung nun
Eine erfreuliche Entwicklung für Betroffene: seit dem 8. Oktober 2025 wird die Liposuktion bei Lipödem eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, sofern alle medizinischen Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind. Das bedeutet, dass Patientinnen keinen komplizierten Antrag mehr bei ihrer Krankenkasse stellen müssen. Die Notwendigkeit des Eingriffs wird direkt von den behandelnden Fachärztinnen und ärzten festgestellt. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Klinik bzw. Operateurin/Operateur und der Krankenkasse. Dieser Schritt reduziert die bürokratischen Hürden erheblich und beschleunigt den Weg zur operativen Versorgung. Die jahrelange Unsicherheit über die Kostenübernahme gehört damit für viele der Vergangenheit an.
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More Links
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bietet Pressemitteilungen und Meldungen zu aktuellen Themen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert über die Anerkennung der Fettabsaugung als Behandlungsmethode bei Lipödem.
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet über die Liposuktion bei Lipödem als Regelleistung .
Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) stellt wichtige Informationen zur Lipödem-Behandlung als Kassenleistung bereit.
Der G-BA bietet ein PDF-Dokument zu Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Liposuktion bei Lipödem.
Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht eine Meldung zum Thema Lipödem.
Der G-BA stellt ein PDF-Dokument zur Verlängerung und Aussetzung von Richtlinien zur Liposuktion bereit.
Die Bundesärztekammer bietet ein PDF-Dokument zum Thema Liposuktion bei Lipödem.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet Inhalte zum Thema Gesundheit.
FAQ
Kann ich mit einem BMI von 40 eine Liposuktion bei Lipödem bekommen?
Nein, gemäß der aktuellen Qualitätssicherungs-Richtlinie des G-BA ist eine Liposuktion bei einem BMI von über 35 kg/m² als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse nicht zulässig. In diesem Fall ist zunächst eine Behandlung der Adipositas erforderlich.
Warum ist der BMI für die Liposuktion so wichtig?
Der BMI dient als ein Faktor zur Risikobewertung für den operativen Eingriff. Ein stark erhöhtes Gewicht kann das Risiko für Komplikationen während und nach der Narkose und Operation erhöhen. Die Grenzwerte sollen die Patientinnensicherheit gewährleisten.
Was passiert, wenn meine konservative Therapie erfolgreich ist?
Wenn die konservative Therapie über sechs Monate zu einer deutlichen und für dich zufriedenstellenden Linderung der Beschwerden führt, ist die medizinische Notwendigkeit für eine Liposuktion möglicherweise nicht mehr gegeben. Die konservative Therapie wird dann als erfolgreicher Behandlungsweg fortgesetzt.
Wer stellt fest, ob ich die Voraussetzungen für die OP erfülle?
Die Diagnose und die Indikationsstellung für eine Liposuktion werden von spezialisierten Fachärztinnen und ärzte (z.B. Phlebologinnen und Phlebologen, Angiologinnen und Angiologen) gestellt. Die finale Prüfung der Kriterien und die Operationsplanung erfolgen dann im operierenden Zentrum, wobei Diagnose und Operation nach dem Vier-Augen-Prinzip von unterschiedlichen ärztinnen und ärzten verantwortet werden müssen.
übernimmt die LipoAlly-App die Dokumentation der konservativen Therapie?
Die LipoAlly-App kann dich hervorragend beim Selbstmanagement und bei der Umsetzung deiner Therapie unterstützen. Sie hilft dir, deine Fortschritte zu verfolgen und motiviert zu bleiben. Die offizielle medizinische Dokumentation erfolgt jedoch über ärztliche Berichte und Verordnungen.
Was ist, wenn mein BMI knapp unter 35 liegt?
Wenn dein BMI zwischen 32 und 35 kg/m² liegt, wird zusätzlich deine Waist-to-Height-Ratio (WHtR) geprüft. Liegt diese unter dem altersentsprechenden Grenzwert und hattest du in den letzten 6 Monaten keine Gewichtszunahme, können die Voraussetzungen für eine Liposuktion erfüllt sein.





