Key Takeaways
Seit dem 8. Oktober 2025 wird die Liposuktion bei Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Ein Antrag beim operierenden Arzt/der operierenden Klinik ist für die Kostenübernahme dann nicht mehr erforderlich; eine ärztliche Verordnung genügt.
Die Behandlung ist an strenge Qualitätsanforderungen geknüpft, darunter eine 6-monatige konservative Vorbehandlung und ein BMI unter 32 bzw. 35.
Für über 3 Millionen Frauen mit Lipödem in Deutschland beginnt eine neue ära. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Liposuktion als operative Behandlung in den regulären Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen. Diese Entscheidung beendet eine lange Zeit der Unsicherheit und aufwendiger Antragsverfahren. Seit dem 8. Oktober 2025 kann die Liposuktion bei medizinischer Notwendigkeit und Erfüllung der Qualitätsrichtlinien direkt über die Krankenkasse abgerechnet werden. Dieser Artikel erklärt dir die neuen Regeln, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie dir eine frühzeitige fachärztliche Diagnose den Weg ebnen kann.
Der G-BA Beschluss 2026 im Detail: Was sich für dich ändert
Die wichtigste Neuerung des G-BA Beschlusses ist die Einstufung der Liposuktion als Regelleistung. Das bedeutet, dass die Behandlung Seit dem 8. Oktober 2025 nicht mehr über einen komplizierten Einzelantrag beim operierenden Arzt/der operierenden Klinik erkämpft werden muss. Stattdessen wird sie bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen von deiner ärztin oder deinem Arzt verordnet. Grundlage für diese Entscheidung sind Studienergebnisse, die einen klaren Nutzen der operativen Therapie belegen. Die neuen Regelungen schaffen damit eine verlässliche und einheitliche Versorgungsgrundlage für Millionen von Patientinnen. Dieser Wandel vereinfacht den Zugang zur Behandlung erheblich, wie im nächsten Abschnitt zu den Voraussetzungen erläutert wird.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme: Dein Weg zur Behandlung
Damit die Kosten für die Liposuktion übernommen werden, müssen klare Kriterien erfüllt sein. Eine zentrale Bedingung ist die Durchführung einer konservativen Therapie über mindestens sechs Monate. Diese muss konsequent erfolgt sein, ohne zu einer ausreichenden Linderung der Beschwerden zu führen. Zudem gelten spezifische Grenzen für den Body-Mass-Index (BMI). Ein BMI über 35 kg/m² schließt eine Liposuktion als Kassenleistung aus. Liegt der BMI zwischen 32 und 35 kg/m², ist die Operation nur unter weiteren Bedingungen möglich. Die genauen Kriterien sind in der G-BA Richtlinie festgelegt. Folgende Punkte sind dabei entscheidend:
- Nachweis einer mindestens 6-monatigen, kontinuierlichen konservativen Therapie (z.B. Kompression, Bewegung).
- Keine ausreichende Linderung der Symptome durch die konservative Behandlung.
- Ein Body-Mass-Index (BMI) von unter 35 kg/m².
- Die Diagnose muss von qualifizierten Fachärzt:innen gestellt werden.
Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die Operation der richtige Schritt im Rahmen eines Gesamtkonzepts ist, das auch die Qualität der Durchführung umfasst.
Qualitätssicherung: So wird deine Sicherheit bei der OP gewährleistet
Der G-BA hat strenge Qualitätsanforderungen definiert, um eine sichere und wirksame Behandlung zu garantieren. Eine wichtige Regel ist das Vier-Augen-Prinzip: Die Indikation zur Operation und die Durchführung müssen von zwei unterschiedlichen ärzt:innen verantwortet werden. Die Operateur:innen selbst müssen eine hohe fachliche Qualifikation nachweisen. So muss ein Arzt oder eine ärztin mindestens 50 eigenständig durchgeführte Liposuktionen bei Lipödem vorweisen. Alternativ sind mindestens 20 Eingriffe unter Anleitung möglich. Die Liposuktion als Kassenleistung ist an weitere technische und prozedurale Standards geknüpft:
- Die Operation darf nur in Tumeszenz-Technik durchgeführt werden.
- Es dürfen maximal 3 Liter reines Fettgewebe pro Eingriff ambulant entfernt werden.
- Bei größeren Mengen ist eine stationäre Überwachung von mindestens 12 Stunden vorgeschrieben.
- Ein strukturiertes Nachsorgekonzept ist für jede Patientin verpflichtend.
Diese Maßnahmen sichern ein hohes medizinisches Niveau und schützen dich als Patientin, was die Bedeutung einer frühzeitigen und korrekten Diagnose unterstreicht.
Frühe Diagnose als Schlüssel: Wie du deinen Versorgungsweg beschleunigst
Studien zeigen, dass über 50 % der betroffenen Frauen mehr als 10 Jahre auf eine korrekte Diagnose warten. Diese langen Wartezeiten bei Fachärzt:innen verzögern den gesamten Therapieweg. Mit dem DocReport von LipoCheck kannst du diesen Prozess beschleunigen. Für eine einmalige Gebühr von 48,26 € erhältst du eine offizielle fachärztliche Telediagnose. Dieser Arztbrief dient dir als Orientierung und kann den Weg zur weiteren Behandlung, wie sie im G-BA Beschluss geregelt ist, verkürzen. Du lädst einfach deine Fotos und Informationen hoch und erhältst zeitnah eine fundierte Einschätzung von spezialisierten Phlebolog:innen oder Lympholog:innen. So gewinnst du wertvolle Zeit und Klarheit für deinen individuellen Behandlungsplan.
Ganzheitliche Therapie: Warum die Liposuktion nur ein Teil der Lösung ist
Die Liposuktion kann Schmerzen und Beschwerden deutlich lindern, sie ist jedoch kein Allheilmittel. Eine erfolgreiche Behandlung des Lipödems basiert immer auf einem ganzheitlichen Konzept. Die konservative Therapie, bestehend aus Komplexer Physikalischer Entstauungstherapie (KPE), Bewegung und Kompression, bleibt ein zentraler Baustein. Auch nach einer Operation ist ein konsequentes Selbstmanagement entscheidend für den langfristigen Erfolg. Unsere LipoAlly-App unterstützt dich dabei, deine Therapie im Alltag zu managen und wird von vielen Partnerkrankenkassen übernommen. Sie hilft dir, deine Fortschritte zu dokumentieren und motiviert zu bleiben. Dein nächster Schritt ist es, gut informiert die richtigen Entscheidungen für deine Gesundheit zu treffen.
More Links
Hier finden Sie Pressemitteilungen und aktuelle Meldungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Informieren Sie sich über die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die für Behandlungsrichtlinien relevant sein können.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert hier zum Thema Lipödem.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht Praxisnachrichten zur Anerkennung der Fettabsaugung als Behandlungsmethode bei Lipödem.
Die Deutsche Gesellschaft für Phlebologie bietet Patienteninformationen zum Thema Lipödem.
Die AOK erklärt in diesem Artikel, unter welchen Umständen die Liposuktion zur Kassenleistung wird.
Hier sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einsehbar, die für die Behandlung von Lipödem relevant sein können.
Die Webseite des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bietet Informationen zu Gesundheitsleistungen.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt Daten und Statistiken zum Thema Gesundheit bereit.
FAQ
Was kann ich tun, wenn mein BMI über 35 liegt?
Liegt dein BMI über 35 kg/m², ist eine Liposuktion als Kassenleistung laut G-BA-Richtlinie nicht möglich. In diesem Fall sollte zunächst eine Behandlung der Adipositas im Vordergrund stehen, um den BMI in den geforderten Bereich zu senken.
Wer darf die Liposuktion bei Lipödem durchführen?
Die Operation darf nur von Fachärzt:innen mit spezifischer Qualifikation durchgeführt werden. Sie müssen unter anderem eine Mindestanzahl von 50 selbstständig durchgeführten Liposuktionen bei Lipödem nachweisen können.
Wie hilft mir der LipoCheck DocReport konkret bei der neuen Regelung?
Der DocReport liefert dir eine schnelle, fachärztliche Ersteinschätzung deines Befundes. Dieser offizielle Arztbrief kann als Grundlage für das Gespräch mit deiner behandelnden ärztin/deinem Arzt dienen und den Weg zur weiteren Diagnostik und Therapieplanung gemäß den neuen G-BA-Richtlinien beschleunigen.
Bleibt die konservative Therapie auch nach 2026 wichtig?
Ja, absolut. Die konservative Therapie (Kompression, Bewegung, ggf. MLD) ist und bleibt die Basis der Lipödem-Behandlung. Sie ist nicht nur Voraussetzung für die operative Therapie, sondern auch nach einem Eingriff entscheidend für den langfristigen Erfolg.
Wer stellt die Indikation für die Liposuktion?
Die Indikation wird von qualifizierten Fachärzt:innen gestellt. Gemäß dem Vier-Augen-Prinzip muss die Indikationsstellung durch eine andere ärztin oder einen anderen Arzt erfolgen als die Person, die die Operation durchführt. Dies dient der Patientinnensicherheit.
Was passiert, wenn die Abrechnungsziffern bis zum 01.01.2026 nicht feststehen?
Der G-BA geht davon aus, dass die notwendigen Abrechnungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bis zum 1. Januar 2026 festgelegt sind. Sollte es zu Verzögerungen kommen, würde sich der Start der neuen Regelung in der Praxis verschieben. Maßgeblich ist das Inkrafttreten der angepassten EBM-Ziffern.





