Key Takeaways
Quellen (Stand September 2025) KBV – Heilmittel-Diagnoseliste, gültig ab 01.07.2025 (PDF) GKV-Spitzenverband – Informationen zum Heilmittelkatalog GKV Leitfaden Selbsthilfeförderung 2025 (Kontext zur Versorgung) .
Bis dahin gilt die befristete BVB-Regelung, die vielen Patientinnen schon jetzt eine verlässlichere Versorgung sichert.
Sie soll die Evidenzlage zu Diagnostik und Therapie – insbesondere zur MLD – wissenschaftlich untermauern.
Für viele Frauen mit Lipödem sind die Manuelle Lymphdrainage (MLD) und die Kompressionstherapie die zentralen Säulen der Behandlung. Ohne diese beiden Maßnahmen verschlechtern sich Symptome wie Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen oft erheblich. Damit Ärztinnen und Ärzte diese Therapien ohne Budgetrisiko verordnen können, gibt es den Besonderen Verordnungsbedarf (BVB) . Und
Für viele Frauen mit Lipödem sind die Manuelle Lymphdrainage (MLD) und die Kompressionstherapie die zentralen Säulen der Behandlung. Ohne diese beiden Maßnahmen verschlechtern sich Symptome wie Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen oft erheblich.
Damit Ärztinnen und Ärzte diese Therapien ohne Budgetrisiko verordnen können, gibt es den Besonderen Verordnungsbedarf (BVB). Und die gute Nachricht: Der BVB für Lipödem wurde 2025 bestätigt und verlängert.
Was ist der Besondere Verordnungsbedarf (BVB)?
Der BVB ist eine Sonderregelung in der Heilmittelversorgung. Er ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, bestimmte Heil- und Hilfsmittel bei chronischen oder schwerwiegenden Erkrankungen zu verordnen, ohne dass diese in die Wirtschaftlichkeitsprüfung einfließen.
Beim Lipödem umfasst der BVB:
- Manuelle Lymphdrainage (MLD) als Heilmittel
- Kompressionstherapie als Hilfsmittel
Das bedeutet: Patientinnen haben besseren Zugang zu den wichtigsten konservativen Therapien, und Ärztinnen sowie Ärzte können notwendige Rezepte ohne Regressangst ausstellen.
Der aktuelle Stand 2025
Nach aktuellem Stand bleibt der BVB für Lipödem bis mindestens 31. Dezember 2027 bestehen. Die Diagnose-Codes E88.20 bis E88.22 (Lipödem Stadium I–III) sind weiterhin in der KBV-Heilmittel-Diagnoseliste aufgeführt. Damit können Ärztinnen und Ärzte weiterhin ohne Budgetrisiko MLD und Kompressionsstrümpfe verordnen.
Dies ist zunächst befristet bis zu den Ergebnissen der großen Lipödem-Studie, die 2027 abgeschlossen sein wird. Sollte die Studie die Wirksamkeit der MLD weiter untermauern, besteht eine realistische Chance, dass die Regelung dauerhaft etabliert wird.
Bedeutung für Patientinnen und Ärzte
Für Betroffene bedeutet das:
- Planungssicherheit bei der Versorgung,
- weniger Bürokratie und Diskussionen bei der Verordnung,
- Zugang zu einer Therapie, die Schmerzen lindert und die Lebensqualität steigert.
Auch für Ärztinnen und Ärzte ist die Verlängerung wichtig. Sie können medizinisch notwendige Heilmittel verordnen, ohne finanzielle Nachteile in der Budgetprüfung zu riskieren.
Ausblick bis 2027
Mit Spannung wird die laufende Lipödem-Studie erwartet. Sie soll die Evidenzlage zu Diagnostik und Therapie – insbesondere zur MLD – wissenschaftlich untermauern. Bis dahin gilt die befristete BVB-Regelung, die vielen Patientinnen schon jetzt eine verlässlichere Versorgung sichert.
Quellen (Stand September 2025)
- KBV – Heilmittel-Diagnoseliste, gültig ab 01.07.2025 (PDF)
- GKV-Spitzenverband – Informationen zum Heilmittelkatalog
- GKV Leitfaden Selbsthilfeförderung 2025 (Kontext zur Versorgung)

%2520verla%25CC%2588ngert.jpeg)



