Key Takeaways
Seit dem 8. Oktober 2025 wird die Liposuktion bei Lipödem zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Ein Antrag beim operierenden Arzt/der operierenden Klinik ist nicht mehr nötig; eine ärztliche Indikation nach mindestens 6 Monaten konservativer Therapie ist ausreichend.
Strenge Qualitätsanforderungen an Ärzt:innen (z.B. 50+ OPs) und das Vier-Augen-Prinzip sorgen für hohe Patientinnensicherheit.
Für Millionen Frauen mit Lipödem in Deutschland beginnt eine neue Zeitrechnung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Liposuktion Seit dem 8. Oktober 2025 als Regelleistung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Diese Entscheidung beendet eine lange Phase der Unsicherheit und eröffnet dir einen klareren Weg zur Linderung deiner Beschwerden. Studien zeigen, dass über 50 % der Betroffenen mehr als 10 Jahre auf eine Diagnose warten. Mit den neuen Regelungen entfällt der komplexe Antragsprozess, was den Zugang zur operativen Therapie erheblich vereinfacht. Wir zeigen dir, was dieser historische Beschluss für dich bedeutet und wie du die Weichen für deine Behandlung richtig stellst.
Der G-BA-Beschluss: wird die Liposuktion zur Regelleistung
Der wegweisende Beschluss des G-BA vom 17. Juli 2025 verändert die Versorgungslandschaft für Lipödem-Patientinnen fundamental. Seit dem 8. Oktober 2025 ist die Liposuktion bei Lipödem eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Neuregelung gilt für alle drei Stadien der Erkrankung und schließt Behandlungen an Beinen sowie Armen ein. Der entscheidende Vorteil für dich: Das bisherige Antragsverfahren beim operierenden Arzt/der operierenden Klinik entfällt vollständig. Stattdessen genügt eine ärztliche Indikationsstellung, um die Behandlung in die Wege zu leiten. Grundlage für diese Entscheidung sind erste positive Ergebnisse der LIPLEG-Studie, die den deutlichen Nutzen der operativen Therapie belegen. Diese neue Klarheit im System ermöglicht dir eine bessere Planbarkeit deines Therapieweges.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme: Dein Weg zur Behandlung
Obwohl der Prozess einfacher wird, müssen für die Kostenübernahme der Liposuktion klare medizinische Kriterien erfüllt sein. Die G-BA-Richtlinie sieht vor, dass du vor der Operation eine konservative Therapie über mindestens sechs Monate konsequent durchgeführt hast. Diese Basistherapie ist ein zentraler Baustein im gesamten Behandlungskonzept. Zu den Maßnahmen der Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie (KPE) gehören:
- Manuelle Lymphdrainage (MLD) zur Reduktion von Schwellungen.
- Das konsequente Tragen von medizinischen Kompressionsstrümpfen.
- Bewegungstherapie, idealerweise unter Kompression zur Aktivierung der Muskelpumpe.
- Sorgfältige Hautpflege zur Vermeidung von Infektionen.
Eine lückenlose Dokumentation dieser sechs Monate ist entscheidend für die Indikationsstellung durch deine ärztin oder deinen Arzt. Nur wenn diese konservativen Maßnahmen nicht zu einer ausreichenden Linderung der Beschwerden führen, kommt die Liposuktion als Kassenleistung infrage. Die neuen Regelungen stellen sicher, dass die Operation als gezielter nächster Schritt in einem ganzheitlichen Therapieplan erfolgt.
Qualität im Fokus: Strenge Anforderungen an ärzt:innen und Kliniken
Deine Sicherheit hat oberste Priorität, weshalb die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) hohe Standards für die Durchführung der Liposuktion festlegt. So wird gewährleistet, dass der Eingriff nur von qualifizierten und erfahrenen Operateur:innen vorgenommen wird. Eine zentrale Vorgabe ist die alleinige Anwendung der Tumeszenz-Technik, da trockene Absaugverfahren nicht zulässig sind. ärzt:innen müssen eine erhebliche Erfahrung nachweisen: Mindestens 50 selbstständig durchgeführte Liposuktionen bei Lipödem oder 20 Eingriffe unter Anleitung sind gefordert. Zudem muss vor dem ersten Eingriff ein detaillierter OP-Plan erstellt werden, der das Absaugvolumen und die zu behandelnden Areale genau festlegt. Ein Absaugvolumen von mehr als 3.000 ml erfordert eine stationäre Überwachung von mindestens 12 Stunden. Diese strengen Vorgaben schützen dich und sichern ein hohes Behandlungsniveau in ganz Deutschland.
Das Vier-Augen-Prinzip: Diagnose und Operation getrennt
Ein weiterer wichtiger Baustein der Qualitätssicherung ist das sogenannte Vier-Augen-Prinzip. Die Richtlinie schreibt vor, dass die Diagnosestellung und Indikation für die Operation durch eine andere ärztin oder einen anderen Arzt erfolgen muss als die Durchführung der Liposuktion selbst. Diese Trennung von Diagnostik und operativem Eingriff stellt eine unabhängige und objektive Bewertung deines individuellen Befundes sicher. Es verhindert Interessenkonflikte und stärkt die medizinische Notwendigkeit als alleiniges Entscheidungskriterium. Für dich bedeutet das eine doppelte Absicherung durch zwei unabhängige Fachmeinungen. Dieser Grundsatz ist ein Kernstück der neuen G-BA-Richtlinie und ein Meilenstein für die Patientinnensicherheit. Die Umsetzung dieses Prinzips sorgt für Transparenz und Vertrauen im gesamten Behandlungsprozess.
BMI-Grenzen und körperliche Voraussetzungen beachten
Die Richtlinien definieren auch klare körperliche Voraussetzungen, um die Risiken des Eingriffs zu minimieren. Ein Body-Mass-Index (BMI) von über 35 kg/m² schließt eine Liposuktion als Kassenleistung in der Regel aus. Bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg/m² ist eine Operation nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa wenn der Taillen-Größen-Quotient (WHtR) unauffällig ist und in den letzten sechs Monaten keine Gewichtszunahme stattgefunden hat. Diese Kriterien dienen dem Schutz deiner Gesundheit und der Sicherstellung eines optimalen Operationserfolgs. Die sorgfältige ärztliche Bewertung dieser Werte ist ein fester Bestandteil der Indikationsstellung. Eine stabile Gewichtssituation ist oft eine wichtige Grundlage für den langfristigen Erfolg der Behandlung. Die genaue Abwägung dieser Faktoren ist Teil der ärztlichen Verantwortung im neuen System.
Dein Weg zur Klarheit: Wie LipoCheck dich unterstützt
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Nachsorge als Pflicht: Was nach der Operation passiert
Die Behandlung endet nicht mit der Operation. Die QS-Richtlinie schreibt eine verpflichtende und strukturierte Nachsorge vor, die von der operierenden Klinik geplant und dokumentiert werden muss. Dieser Nachsorgeplan ist entscheidend für deine Genesung und den langfristigen Erfolg des Eingriffs. Er umfasst in der Regel mehrere Kontrolltermine, die Fortführung der Kompressionstherapie für mindestens 6 bis 8 Wochen und bei Bedarf auch weitere manuelle Lymphdrainage. Eine lückenlose Nachsorge sichert das Operationsergebnis und hilft, Komplikationen zu vermeiden. Unsere LipoAlly-App kann dich in dieser wichtigen Phase beim Selbstmanagement unterstützen und wird bereits von einigen Partnerkrankenkassen übernommen. Eine gute Nachsorge ist der Schlüssel, um die durch die Operation gewonnene Lebensqualität dauerhaft zu erhalten.
More Links
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bietet aktuelle Pressemitteilungen und Meldungen zu seinen Entscheidungen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt eine Praxisnachricht zur Anerkennung der Fettabsaugung als Behandlungsmethode bei Lipödem bereit.
Das Bundesgesundheitsministerium bietet eine Meldung zum Thema Lipödem.
Die AOK stellt Informationen zur Liposuktion als Kassenleistung bereit.
Das Deutsche Ärzteblatt enthält einen Artikel über die Liposuktion bei Lipödem als Regelleistung .
Die Deutsche Gesellschaft für Phlebologie bietet umfassende Informationen zum Thema Lipödem.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) bietet die offizielle Leitlinie zum Lipödem.
Der Sozialverband VdK Deutschland bietet einen Artikel zur Fettabsaugung als Kassenleistung bei Lipödem.
Der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) stellt den Beschluss zu Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Liposuktion zur Behandlung von Lipödem bereit.
FAQ
Was ändert sich konkret für mich nun?
Der größte Vorteil ist die massive Vereinfachung des Prozesses. Du musst keinen langwierigen und oft zermürbenden Antrag mehr bei deiner Krankenkasse stellen und auf deren Entscheidung warten. Wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann deine ärztin oder dein Arzt die notwendigen Schritte direkt einleiten.
Wer darf die Liposuktion als Kassenleistung durchführen?
Nur ärzt:innen und Kliniken, die die hohen Anforderungen der Qualitätssicherungs-Richtlinie erfüllen, dürfen den Eingriff als Kassenleistung durchführen. Dazu gehört unter anderem der Nachweis von mindestens 50 durchgeführten Liposuktionen bei Lipödem.
Was kann ich tun, wenn mein BMI über 35 liegt?
Ein BMI über 35 kg/m² schließt eine Kostenübernahme durch die GKV gemäß der Richtlinie in der Regel aus. In diesem Fall sollte der Fokus zunächst auf einer Gewichtsreduktion unter ärztlicher Begleitung liegen, um die Voraussetzungen für eine sichere Operation zu schaffen.
Wie hilft mir der LipoCheck DocReport konkret?
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Ist die manuelle Lymphdrainage nach der OP weiterhin notwendig?
Ja, die manuelle Lymphdrainage (MLD) ist oft ein wichtiger Bestandteil des verpflichtenden Nachsorgeplans. Sie kann helfen, postoperative Schwellungen schneller zu reduzieren und den Heilungsprozess zu unterstützen. Die genaue Frequenz und Dauer wird im individuellen Nachsorgeplan festgelegt.
Deckt die Kassenleistung auch Operationen an den Armen ab?
Ja, der Beschluss des G-BA schließt die Liposuktion bei Lipödem explizit für die Behandlung an den Beinen und den Armen mit ein, sofern die medizinischen Kriterien erfüllt sind.





