Endlich Kassenleistung: Liposuktion bei Lipödem in allen Stadien

Helena Rapprich
July 31, 2025
Ein historischer Durchbruch für die Frauengesundheit in Deutschland:
Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Liposuktion beim Lipödem künftig in allen drei Stadien (I–III) als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt wird – und zwar sowohl für die Beine als auch für die Arme.

Der lange Weg zur Anerkennung: Wie kam es dazu?

Die Geschichte dieser Entscheidung beginnt bereits im Jahr 2014, als Patient:innenvertretungen den Antrag auf Überprüfung der Liposuktion beim Lipödem stellten. Es sollte ganze elf Jahre dauern, bis nun Klarheit herrscht.

Ein Wendepunkt war 2019, als der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn politisch eingriff und die Liposuktion für Patientinnen im Stadium III befristet zur Kassenleistung machte – unter der Bedingung, dass eine große wissenschaftliche Studie folgen sollte: die LIPLEG-Studie.

Diese Studie sollte klären, ob und unter welchen Bedingungen Liposuktionen die Lebensqualität von Lipödem-Patientinnen verbessern – eine notwendige Grundlage für die Aufnahme in die Regelversorgung.

Die LIPLEG-Studie als Grundlage

Die Ergebnisse der mehrjährigen LIPLEG-Studie belegen: Liposuktionen können bei betroffenen Frauen nicht nur Schmerzen und Bewegungseinschränkungen lindern, sondern auch zu mehr Lebensqualität und beruflicher Stabilität beitragen – vorausgesetzt, die Eingriffe erfolgen unter klar definierten medizinischen Standards.

Auf Basis dieser Ergebnisse hat der G-BA am 17. Juli 2025 beschlossen, die Behandlung für alle Stadien freizugeben – ein Meilenstein für viele Betroffene, die zuvor keine Chance auf Erstattung hatten.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Auch wenn die Entscheidung gefallen ist: Die Kostenübernahme erfolgt nicht automatisch. Damit die Krankenkasse die Liposuktion übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Medizinische Voraussetzungen und Anforderungen:

Formale Anforderungen:

  • Die Indikationsstellung zur Liposuktion darf nur durch folgende Fachärzt:innen erfolgen:
    • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
    • Weitere chirurgische Fachrichtungen
    • Dermatologie (Haut- und Geschlechtskrankheiten)
  • Die durchführenden Ärzt:innen müssen eine besondere Qualifikation nachweisen:
    • Mindestens 50 dokumentierte Liposuktionen, oder
    • Mindestens 20 Liposuktionen innerhalb der letzten zwei Jahre, oder
    • Durchführung unter fachärztlicher Anleitung
  • Der Eingriff muss in einer Praxis oder Klinik mit Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung stattfinden (Kassenzulassung) und die Teilnahme an festgelegten Qualitätssicherungsverfahren ist verpflichtend
  • Was gilt ab wann?

    Offene Fragen: Versorgung & Realität

    Trotz der positiven Nachricht bleiben viele Herausforderungen bestehen:

    Diese Fragen werden in den kommenden Monaten entscheidend sein, um aus dem Beschluss auch eine echte Versorgungsrealität für Betroffene zu machen.

    Signalwirkung über Deutschland hinaus

    Mit dieser Entscheidung setzt Deutschland ein starkes Zeichen für gendersensible Medizin und gegen den Gender Health Gap. Es ist zu erwarten, dass andere Länder dem Beispiel folgen und Lipödem künftig ebenfalls als medizinisch relevante Erkrankung mit Behandlungsanspruch anerkennen.

    Weitere Informationen:

    Offizielle Pressemitteilung des G-BA vom 17.07.2025:
    👉 g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1274

    Bericht im Deutschen Ärzteblatt:
    👉 aerzteblatt.de – Liposuktion wird Regelleistung

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