Ein historischer Durchbruch für die Frauengesundheit in Deutschland:
Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Liposuktion beim Lipödem künftig in allen drei Stadien (I–III) als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt wird – und zwar sowohl für die Beine als auch für die Arme.
Die Geschichte dieser Entscheidung beginnt bereits im Jahr 2014, als Patient:innenvertretungen den Antrag auf Überprüfung der Liposuktion beim Lipödem stellten. Es sollte ganze elf Jahre dauern, bis nun Klarheit herrscht.
Ein Wendepunkt war 2019, als der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn politisch eingriff und die Liposuktion für Patientinnen im Stadium III befristet zur Kassenleistung machte – unter der Bedingung, dass eine große wissenschaftliche Studie folgen sollte: die LIPLEG-Studie.
Diese Studie sollte klären, ob und unter welchen Bedingungen Liposuktionen die Lebensqualität von Lipödem-Patientinnen verbessern – eine notwendige Grundlage für die Aufnahme in die Regelversorgung.
Die Ergebnisse der mehrjährigen LIPLEG-Studie belegen: Liposuktionen können bei betroffenen Frauen nicht nur Schmerzen und Bewegungseinschränkungen lindern, sondern auch zu mehr Lebensqualität und beruflicher Stabilität beitragen – vorausgesetzt, die Eingriffe erfolgen unter klar definierten medizinischen Standards.
Auf Basis dieser Ergebnisse hat der G-BA am 17. Juli 2025 beschlossen, die Behandlung für alle Stadien freizugeben – ein Meilenstein für viele Betroffene, die zuvor keine Chance auf Erstattung hatten.
Auch wenn die Entscheidung gefallen ist: Die Kostenübernahme erfolgt nicht automatisch. Damit die Krankenkasse die Liposuktion übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Trotz der positiven Nachricht bleiben viele Herausforderungen bestehen:
Diese Fragen werden in den kommenden Monaten entscheidend sein, um aus dem Beschluss auch eine echte Versorgungsrealität für Betroffene zu machen.
Mit dieser Entscheidung setzt Deutschland ein starkes Zeichen für gendersensible Medizin und gegen den Gender Health Gap. Es ist zu erwarten, dass andere Länder dem Beispiel folgen und Lipödem künftig ebenfalls als medizinisch relevante Erkrankung mit Behandlungsanspruch anerkennen.
Offizielle Pressemitteilung des G-BA vom 17.07.2025:
👉 g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1274
Bericht im Deutschen Ärzteblatt:
👉 aerzteblatt.de – Liposuktion wird Regelleistung
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