Key Takeaways
Ab 1. Januar 2026 wird die Liposuktion bei Lipödem eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Ein formaler Antrag beim operierenden Arzt/der operierenden Klinik ist dann nicht mehr erforderlich; eine ärztliche Indikation und Überweisung genügen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine mindestens 6-monatige, erfolglos durchgeführte konservative Therapie.
Für hunderttausende Frauen mit Lipödem in Deutschland ist es eine historische Wende. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung erster Studienergebnisse beschlossen, die Liposuktion als Regelleistung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Diese Entscheidung beendet eine ära der Unsicherheit und eröffnet Seit dem 8. Oktober 2025 einen direkteren Versorgungsweg. Wir erklären dir, was diese Neuregelung für deine Patientenrechte bedeutet, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du deinen Weg zur Behandlung ohne den alten Antrags-Marathon gestalten kannst.
Historischer Beschluss: Liposuktion wird zur Regelleistung
Der Beschluss des G-BA vom 17. Juli 2025 ist ein Meilenstein für die Versorgung von Lipödem-Patientinnen. Erstmals wird die Liposuktion als operative Therapie für alle drei Lipödem-Stadien als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Bisher galt eine befristete Regelung nur für das fortgeschrittene Stadium III, was über 50% der Betroffenen in früheren Stadien ausschloss.
Grundlage für diese Neubewertung sind die positiven Zwischenergebnisse der LIPLEG-Studie. Diese belegen, dass die operative Fettabsaugung die Schmerzen lindert und die Lebensqualität von Patientinnen signifikant verbessert. Die Anerkennung als Regelleistung bedeutet eine massive Stärkung deiner Patientenrechte. Die neue G-BA-Richtlinie schafft eine verlässliche Grundlage für die Behandlung. Damit wird der Weg zu einer operativen Therapie planbarer und für tausende Frauen zugänglicher.
Vereinfachter Prozess: kein Antrag beim operierenden Arzt/der operierenden Klinik mehr nötig
Die größte Erleichterung für Patientinnen ist der Wegfall des Antragsverfahrens beim operierenden Arzt/der operierenden Klinik Seit dem 8. Oktober 2025. An die Stelle eines monatelangen Prozesses mit ungewissem Ausgang tritt ein klar definierter medizinischer Pfad. Deine ärztin oder dein Arzt stellt die Indikation und überweist dich direkt an ein qualifiziertes operatives Zentrum. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Klinik und Krankenkasse.
Dieses Vorgehen reduziert die Bürokratie um ein Vielfaches und gibt dir mehr Kontrolle. Der Fokus liegt nun vollständig auf der medizinischen Notwendigkeit, nicht auf formalen Hürden. Wichtig ist hierbei das sogenannte Vier-Augen-Prinzip: Die Indikation zur OP muss von einer anderen ärztlichen Person gestellt werden als von der, die operiert. Informationen zum bisherigen Verfahren findest du in unserem Beitrag zum Lipödem-Antrag beim operierenden Arzt/der operierenden Klinik, um den Unterschied zu verstehen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme: Die Rolle der konservativen Therapie
Auch nach der neuen Regelung bleibt die Liposuktion Teil eines ganzheitlichen Therapiekonzepts. Eine zentrale Voraussetzung für die Kostenübernahme ist der Nachweis einer mindestens sechsmonatigen, konsequent durchgeführten konservativen Therapie. Diese muss vor der Operationsindikation erfolgt sein und darf nicht zur ausreichenden Linderung der Beschwerden geführt haben.
Zur konservativen Therapie, auch Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) genannt, gehören typischerweise diese 4 Bausteine:
- Manuelle Lymphdrainage (MLD) zur Entstauung des Gewebes
- Das Tragen von medizinischen Kompressionsstrümpfen (mindestens Klasse 2)
- Bewegungstherapie, idealerweise unter Kompression
- Sorgfältige Hautpflege zur Vermeidung von Infektionen
Eine lückenlose Dokumentation dieser Maßnahmen durch ärztliche Verordnungen und Therapieberichte ist entscheidend. Zudem darf dein Body-Mass-Index (BMI) den Wert von 35 kg/m² nicht überschreiten. Bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg/m² sind weitere Kriterien zu erfüllen. Eine ärztliche Zweitmeinung kann helfen, deine Situation korrekt einzuschätzen.
Qualität und Sicherheit: Die Anforderungen der neuen QS-Richtlinie
Um eine hohe Behandlungsqualität sicherzustellen, hat der G-BA eine spezielle Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) erlassen. Diese Richtlinie definiert klare Anforderungen an die ärzt:innen und Kliniken, die eine Liposuktion als Kassenleistung durchführen dürfen. Für dich als Patientin bedeutet das ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz.
Zu den zentralen Qualitätsmerkmalen, die erfüllt sein müssen, zählen unter anderem:
- Operative Erfahrung: Operateur:innen müssen eine ausreichende Anzahl an Eingriffen nachweisen (z.B. mindestens 50 selbstständig durchgeführte Liposuktionen).
- Spezifische Technik: Es darf ausschließlich die Tumeszenz-Technik (z.B. PAL oder WAL) angewendet werden, da sie als besonders gewebeschonend gilt.
- Volumenbegrenzung: Bei ambulanten Eingriffen darf nicht mehr als 3 Liter reines Fettgewebe entfernt werden.
- Verpflichtende Nachsorge: Eine strukturierte ärztliche Nachbeobachtung nach dem Eingriff ist vorgeschrieben.
Diese Vorgaben schützen dich vor unerfahrenen Anbietern und stellen einen hohen medizinischen Standard sicher. Die Einhaltung dieser Regeln ist eine Grundvoraussetzung für die Abrechnung mit der Krankenkasse bei Lipödem.
Deinen Weg beschleunigen: Klarheit durch eine digitale Ersteinschätzung
Trotz der vereinfachten Prozesse bleibt eine Herausforderung bestehen: die langen Wartezeiten auf einen Termin bei spezialisierten Fachärzt:innen. Studien zeigen, dass über 50% der Frauen mehr als 10 Jahre auf eine korrekte Diagnose warten. Hier können digitale Angebote wie der LipoCheck DocReport eine wertvolle Unterstützung bieten und deinen Versorgungsweg beschleunigen.
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More Links
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informiert in dieser Pressemitteilung über den Beschluss zur Anerkennung der Liposuktion als Regelleistung bei Lipödem.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt wichtige Informationen zu Ihren Patientenrechten bereit.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert über die Anerkennung der Fettabsaugung als Behandlungsmethode bei Lipödem.
Die Deutsche Gesellschaft für Phlebologie stellt umfassende Patienteninformationen zum Thema Lipödem zur Verfügung.
Die Verbraucherzentrale bietet wichtige Informationen zu Patientenrechten und ärztlichen Pflichten.
Den vollständigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Liposuktion können Sie hier einsehen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht die aktuelle S2k-Leitlinie zum Lipödem.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) liefert offizielle Daten und Statistiken zum Gesundheitswesen.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Informationen zur Antragstellung für Rehabilitationsleistungen.
FAQ
Was passiert, wenn ich die 6 Monate konservative Therapie unterbrochen habe?
Eine kontinuierliche Durchführung ist entscheidend. Wenn es Unterbrechungen gab, solltest du mit deiner behandelnden ärztin oder deinem Arzt sprechen. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation, um nachzuweisen, dass die konservativen Maßnahmen ausgeschöpft wurden.
Kann ich mir die Klinik für die Liposuktion selbst aussuchen?
Ja, im Rahmen der freien Arztwahl kannst du eine Klinik oder Praxis wählen, die die Liposuktion durchführt. Diese muss jedoch die Zulassung als GKV-Leistungserbringer und die Kriterien der QS-Richtlinie erfüllen. Deine ärztin oder dein Arzt kann dich hierzu beraten.
Deckt die Kasse auch die Kosten für die Kompressionsware nach der OP?
Ja, die notwendige Kompressionsversorgung nach der Operation ist als medizinisches Hilfsmittel ebenfalls Teil der Kassenleistung und wird ärztlich verordnet.
Ich habe bereits einen Antrag bei meiner Krankenkasse laufen. Was soll ich tun?
Wenn dein Eingriff erst nach dem 1. Januar 2026 geplant ist, könnte die neue Regelung für dich gelten. Sprich am besten direkt mit deiner Krankenkasse und deiner behandelnden ärztin oder deinem Arzt über das weitere Vorgehen, um Doppelungen zu vermeiden.
Wie kann mir der DocReport konkret helfen?
Der DocReport von LipoCheck gibt dir eine schnelle fachärztliche Einschätzung deines Befundes. Dieser Arztbrief kann dir als Orientierung dienen, das Gespräch mit deiner behandelnden ärztin oder deinem Arzt vorbereiten und so den Weg zur richtigen Therapie beschleunigen, noch bevor du einen regulären Facharzttermin bekommst.
Was ist, wenn mein BMI über 35 liegt?
Laut G-BA-Richtlinie ist eine Liposuktion als Kassenleistung bei einem BMI über 35 kg/m² aktuell nicht vorgesehen. In diesem Fall wird in der Regel empfohlen, vor einer operativen Therapie eine Gewichtsreduktion anzustreben. Deine ärztin oder dein Arzt kann dich zu den Optionen beraten.


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