Key Takeaways
Ab 1. Januar 2026 wird die Liposuktion bei Lipödem eine reguläre Kassenleistung, ein Antrag beim operierenden Arzt/der operierenden Klinik ist dann nicht mehr nötig.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine mindestens sechsmonatige, erfolglos verlaufene konservative Therapie, die lückenlos dokumentiert sein muss.
Der LipoCheck DocReport kann den Weg zur Diagnose beschleunigen und dir zeitnah einen fachärztlichen Befund zur weiteren Therapieplanung liefern.
Für unzählige Frauen mit Lipödem war der Weg zur operativen Behandlung bisher mit großer Unsicherheit und bürokratischen Hürden gepflastert. Die Angst vor einer Ablehnung des Antrags durch die Krankenkasse war ein ständiger Begleiter. Ein wegweisender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Juli 2025 ändert nun alles. wird die Liposuktion bei Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen eine reguläre Kassenleistung. Dieser Artikel erklärt dir präzise, was diese historische änderung für dich bedeutet, welche medizinischen Kriterien jetzt gelten und wie du den neuen, antragsfreien Weg zur Behandlung erfolgreich für dich nutzt.
Zeitenwende 2026: Die Liposuktion wird zur Regelleistung
Der Beschluss des G-BA ist ein Meilenstein für Patientinnen in Deutschland. Seit dem 8. Oktober 2025 ist die Liposuktion bei Lipödem eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Stadien I, II und III. Das bedeutet: Der gefürchtete Prozess, einen individuellen Lipödem-Antrag beim operierenden Arzt/der operierenden Klinik zu stellen und eine mögliche Ablehnung zu riskieren, entfällt komplett. Stattdessen wird die Behandlung nach ärztlicher Feststellung der Notwendigkeit direkt über die Versichertenkarte abgerechnet, sobald die Abrechnungsziffern finalisiert sind.
Diese Neuregelung ersetzt die bisherige, befristete Ausnahmeregelung, die nur für das Stadium III galt. Die Entscheidung basiert auf Studienergebnissen, die den deutlichen Nutzen der Operation zur Schmerzlinderung und Verbesserung der Lebensqualität belegen. Der Fokus verschiebt sich damit weg vom Kampf mit der Bürokratie hin zur Erfüllung klar definierter medizinischer Voraussetzungen. Die richtige Vorbereitung und Dokumentation sind nun die entscheidenden Faktoren für den Behandlungserfolg.
Der neue Prozess: In 4 Schritten zur Behandlung ohne Antrag
Der Wegfall des Antragsverfahrens vereinfacht den Prozess erheblich. Anstatt auf eine Genehmigung zu warten, konzentriert sich der neue Weg auf die medizinische Notwendigkeit und Qualitätssicherung. Für dich als Patientin bedeutet das mehr Klarheit und Planbarkeit. Der Prozess umfasst im Wesentlichen vier zentrale Phasen.
Hier sind die Schritte im neuen System:
- Qualifizierte Diagnosestellung: Eine fachärztliche Diagnose ist der Ausgangspunkt. Spezialisierte Fachärzt:innen wie Phlebolog:innen, Lympholog:innen oder Dermatolog:innen stellen den Befund und die Indikation fest.
- Erfüllung der Richtlinien-Voraussetzungen: Du musst nachweisen, dass eine mindestens sechsmonatige konservative Therapie die Beschwerden nicht ausreichend lindern konnte.
- Wahl eines qualifizierten OP-Zentrums: Die Operation darf nur von ärzt:innen und Kliniken durchgeführt werden, die den strengen Qualitätsanforderungen der neuen Richtlinie entsprechen.
- Behandlung und direkte Abrechnung: Nach der ärztlichen überweisung erfolgt die Operation. Die Klinik rechnet die Leistung direkt mit deiner Krankenkasse ab, ohne dass du einen Antrag stellen musst.
Dieser strukturierte Ablauf stellt sicher, dass die Behandlung medizinisch fundiert ist und hohen Qualitätsstandards genügt, was letztlich deiner Sicherheit dient.
Medizinische Kriterien: Die Voraussetzungen der Qualitätssicherungs-Richtlinie
Die Kostenübernahme ist an klare medizinische Bedingungen geknüpft, die in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) festgelegt sind. Der wichtigste Punkt ist der Nachweis einer mindestens sechsmonatigen, konsequent durchgeführten konservativen Therapie. Diese muss die Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) umfassen, zu der in der Regel Kompressionstherapie, Bewegung und gegebenenfalls Manuelle Lymphdrainage (MLD) gehören. Nur wenn diese Maßnahmen nachweislich keine ausreichende Linderung der Beschwerden bringen, kommt eine Operation infrage.
Zudem gelten spezifische Kriterien zum Körpergewicht. Eine Liposuktion wird bei einem Body-Mass-Index (BMI) von über 35 kg/m² in der Regel nicht durchgeführt. Bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg/m² gelten zusätzliche Anforderungen, wie eine stabile Gewichtsentwicklung in den letzten sechs Monaten. Ein weiteres zentrales Element ist das Vier-Augen-Prinzip: Die ärztin oder der Arzt, der die Diagnose stellt und die Indikation für die OP gibt, darf nicht dieselbe Person sein, die die Operation durchführt. Diese Regelung sichert eine unabhängige und objektive Beurteilung deiner Situation und erhöht die Patientensicherheit.
Dokumentation als Schlüssel: So bereitest du dich optimal vor
Da der Erfolg nun von der Erfüllung der medizinischen Kriterien abhängt, ist eine lückenlose Dokumentation deiner bisherigen Behandlung unerlässlich. Sie ist der Beleg dafür, dass du die Voraussetzungen für die operative Therapie erfüllst. Ohne diese Nachweise kann kein operierendes Zentrum die Behandlung als Kassenleistung durchführen. Deine Dokumentation sollte mindestens 12 Monate zurückreichen.
Sammle die folgenden Unterlagen sorgfältig:
- Fachärztliche Diagnose: Ein offizieller Arztbrief mit der gesicherten Diagnose Lipödem.
- Verordnungen und Rezepte: Alle Verordnungen für Kompressionsstrümpfe, Bandagen und Manuelle Lymphdrainage.
- Therapieberichte: Berichte deiner Physiotherapeut:innen, die die Durchführung und Frequenz der MLD bestätigen.
- Eigenes Tagebuch: Notiere deine Schmerzen, Beschwerden und durchgeführten Maßnahmen (z.B. Tragezeiten der Kompression, Bewegungseinheiten).
- Fotomaterial: Dokumentiere den Zustand deiner Extremitäten in regelmäßigen Abständen.
Eine vollständige Mappe mit diesen Unterlagen beschleunigt den Prozess im OP-Zentrum erheblich und ist deine beste Vorbereitung auf dem Weg zur Kostenübernahme.
Schneller zur Klarheit: Wie der DocReport den Prozess beschleunigt
Eine der größten Hürden auf dem Weg zur Behandlung sind die oft monatelangen Wartezeiten auf einen Termin bei spezialisierten Fachärzt:innen. Studien zeigen, dass über 50 % der Frauen mehr als 10 Jahre auf eine Diagnose warten. Hier kann der LipoCheck DocReport eine entscheidende Beschleunigung für deinen Versorgungsweg bieten. Der DocReport ist eine offizielle fachärztliche Telediagnose, die du zeitnah und digital erhältst.
Du füllst einen detaillierten Fragebogen aus und lädst Fotos hoch. Spezialisierte Phlebolog:innen und Lympholog:innen erstellen daraufhin einen medizinischen Befund inklusive Therapieempfehlung. Dieser offizielle Arztbrief für einmalig 48,26 € dient als fundierter erster Schritt und kann die Grundlage für deine weitere Behandlungsplanung sein. Er verschafft dir die notwendige Klarheit, um die weiteren Schritte ohne lange Wartezeiten einzuleiten und deine Dokumentation von Anfang an professionell aufzubauen. So übernimmst du die Kontrolle über deinen Therapieweg.
More Links
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informiert in seinen Pressemitteilungen und Meldungen über wichtige Entscheidungen, wie den Beschluss zur Liposuktion.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet in ihren Praxisnachrichten Informationen zur Anerkennung der Fettabsaugung als Behandlungsmethode bei Lipödem.
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet darüber, dass die Liposuktion bei Lipödem zur Regelleistung wird.
Die AOK informiert über die Kostenübernahme der Liposuktion als Kassenleistung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt Informationen zur LIPLEG-Studie bereit, die die Liposuktion bei Lipödem wissenschaftlich begleitet.
Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPÄC) veröffentlicht eine Pressemitteilung zur Kostenerstattung für die Liposuktion beim Lipödem.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) bietet die S2k-Leitlinie zum Lipödem als PDF-Dokument an.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert in einer Meldung über das Thema Lipödem.
FAQ
Was ändert sich konkret bei der Kostenübernahme der Liposuktion nun?
Die Liposuktion wird von einer Ausnahmeleistung, die beantragt werden musste, zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen für alle drei Lipödem-Stadien. Der Antragsprozess entfällt. Die Behandlung kann nach ärztlicher Indikationsstellung direkt über die Krankenkassenkarte abgerechnet werden, wenn alle Kriterien der Qualitätssicherungs-Richtlinie erfüllt sind.
Was zählt als Nachweis für die sechsmonatige konservative Therapie?
Als Nachweis dienen ärztliche Verordnungen für Kompressionstherapie und Manuelle Lymphdrainage, Berichte von Physiotherapeut:innen sowie eine eigene Dokumentation (Tagebuch) über Beschwerden und durchgeführte Maßnahmen. Eine lückenlose Sammlung dieser Unterlagen ist entscheidend.
Kann ich mir den Operateur oder die Klinik selbst aussuchen?
Ja, du kannst die Klinik oder die ärztin/den Arzt im Rahmen der freien Arztwahl wählen. Du musst jedoch sicherstellen, dass diese über eine Kassenzulassung verfügen und die in der QS-Richtlinie geforderten Qualifikationen für die Durchführung der Liposuktion bei Lipödem erfüllen.
Wie hilft mir der LipoCheck DocReport im neuen System?
Der DocReport liefert dir zeitnah eine offizielle fachärztliche Telediagnose. Dieser Befund kann als erster Baustein deiner medizinischen Dokumentation dienen und dir helfen, die langen Wartezeiten auf einen ersten Facharzttermin zu umgehen. So gewinnst du wertvolle Zeit und Klarheit für die nächsten Schritte.
Was ist das Vier-Augen-Prinzip?
Das Vier-Augen-Prinzip besagt, dass die ärztin oder der Arzt, welche:r die Diagnose Lipödem stellt und die Notwendigkeit einer Operation feststellt, nicht die Person sein darf, die die Operation durchführt. Dies soll eine unabhängige medizinische Beurteilung sicherstellen.
Deckt die Kassenleistung alle Kosten der Liposuktion ab?
Die Kassenleistung deckt die medizinisch notwendigen Kosten des Eingriffs gemäß den festgelegten Abrechnungsziffern ab. Eventuelle Zusatzleistungen oder Behandlungen, die über den Standard hinausgehen, musst du möglicherweise selbst tragen. Kläre den genauen Leistungsumfang immer vorab mit der behandelnden Klinik.


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