Key Takeaways
Ab 1. Januar 2026 wird die Liposuktion bei Lipödem eine Regelleistung der Krankenkassen, wodurch das Antragsverfahren entfällt.
Eine mindestens 6-monatige, konsequent durchgeführte und dokumentierte konservative Therapie ist eine zwingende Voraussetzung.
Die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) legt strenge Kriterien fest, u.a. BMI-Grenzen und das Vier-Augen-Prinzip für Diagnose und OP.
Für Millionen Frauen mit Lipödem in Deutschland beginnt eine neue ära. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine wegweisende Richtlinie beschlossen, die die Liposuktion als Kassenleistung verankert. Das bedeutet für dich: mehr Klarheit und weniger bürokratische Hürden. Statt eines langwierigen Antragsverfahrens rückt die medizinische Notwendigkeit in den Fokus. Dieser Artikel führt dich durch alle relevanten Punkte der neuen Liposuktion Lipödem Richtlinie. Wir erklären die entscheidenden Kriterien der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) und wie du dich optimal auf den Weg zur Behandlung vorbereitest.
G-BA Beschluss: Liposuktion wird zur Regelleistung nun
Die wichtigste Nachricht zuerst: Seit dem 8. Oktober 2025 ist die Liposuktion zur Behandlung des Lipödems eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Entscheidung des G-BA beendet eine jahrelange Unsicherheit für unzählige Patientinnen. Der entscheidende Vorteil für dich ist der Wegfall des Antragsverfahrens beim operierenden Arzt/der operierenden Klinik. Die medizinische Indikation, gestellt von qualifizierten Fachärzt:innen, ist nun ausschlaggebend. Diese Neuregelung basiert auf der Anerkennung, dass die Liposuktion eine wirksame Methode zur Linderung von Lipödem-Beschwerden sein kann, wie die LIPLEG-Studie zeigte. Die neue G-BA Richtlinie schafft damit eine verlässliche Grundlage für deine Behandlungsplanung.
Die 6-Monate-Regel: Konservative Therapie als Fundament
Bevor eine operative Behandlung infrage kommt, fordert die Richtlinie eine konsequent durchgeführte konservative Therapie über mindestens sechs Monate. Dieser Schritt ist entscheidend und muss lückenlos dokumentiert werden. Die Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) ist hier der zentrale Baustein. Ohne diesen Nachweis ist eine Kostenübernahme der Liposuktion ausgeschlossen. Die KPE zielt darauf ab, deine Symptome wie Schmerzen und Schwellungen zu lindern und den Lymphfluss zu unterstützen. Zur KPE gehören typischerweise folgende Maßnahmen:
- Manuelle Lymphdrainage (MLD) zur Anregung des Lymphsystems.
- Das Tragen von medizinischen Kompressionsstrümpfen zur Reduzierung von ödemen.
- Bewegungstherapie unter Kompression zur Aktivierung der Muskelpumpe.
- Sorgfältige Hautpflege zur Vermeidung von Infektionen.
Die LipoAlly-App kann dich dabei unterstützen, deine Therapiemaßnahmen über die 6 Monate genau zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist die Basis für alle weiteren Voraussetzungen der Lipödem-OP.
Medizinische Kriterien der QS-Richtlinie
Die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) legt klare medizinische Voraussetzungen für den Eingriff fest. Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn alle Kriterien erfüllt sind. Ein zentraler Punkt ist dein Body-Mass-Index (BMI). Ein BMI über 35 kg/m² schließt eine Liposuktion als Kassenleistung aus. In diesem Fall wird zunächst eine Behandlung der Adipositas empfohlen. Bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg/m² gelten zusätzliche Anforderungen. Hier muss unter anderem eine altersentsprechend unauffällige Waist-to-Height-Ratio (WHtR) vorliegen und in den letzten 6 Monaten darf keine Gewichtszunahme stattgefunden haben. Die Diagnose Lipödem muss zudem eindeutig gesichert und andere Erkrankungen als Ursache für die Beschwerden ausgeschlossen sein. Die strengen BMI-Vorgaben sollen die Sicherheit des Eingriffs gewährleisten.
Das Vier-Augen-Prinzip: Diagnose und Operation getrennt
Ein Kernstück der Qualitätssicherung ist das sogenannte Vier-Augen-Prinzip. Die Richtlinie schreibt vor, dass die Indikationsstellung (also die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit) und die Durchführung der Liposuktion von unterschiedlichen ärzt:innen erfolgen müssen. Dies soll eine unabhängige und objektive Bewertung sicherstellen. Die Diagnose und die Empfehlung zur OP müssen von Fachärzt:innen bestimmter Disziplinen kommen, zum Beispiel aus der Phlebologie oder Lymphologie. Der DocReport von LipoCheck bietet dir eine offizielle fachärztliche Telediagnose für 48,26 €, die als erster Schritt zur Orientierung dienen kann. Die operative Durchführung selbst liegt dann in den Händen erfahrener Chirurg:innen.
Anforderungen an Operateure und Kliniken
Die QS-RL stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation der Operateur:innen und die Ausstattung der Klinik. Nur ärzt:innen mit nachgewiesener Erfahrung dürfen den Eingriff durchführen. Die Richtlinie fordert beispielsweise eine Mindestanzahl von 50 selbstständig durchgeführten Liposuktionen. Zudem sind nur schonende Verfahren wie die Tumeszenz-Liposuktion (z.B. mit Wasserstrahl- oder Vibrationskanülen) erlaubt. Trockene Absaugverfahren sind explizit ausgeschlossen. Folgende Punkte sind ebenfalls geregelt:
- Ein detaillierter Operationsplan muss vor dem Eingriff erstellt werden.
- Pro Eingriff dürfen in der Regel nicht mehr als 3 Liter reines Fettgewebe entfernt werden.
- Bei einer Absaugmenge von über 3000 ml ist eine stationäre Überwachung von mindestens 12 Stunden vorgeschrieben.
- Eine strukturierte Nachsorge muss durch die operierende Einrichtung gewährleistet sein.
Diese strengen Vorgaben dienen deiner Sicherheit und sollen eine hohe Qualität der Lipödem-Operation garantieren.
Dein Weg zur Behandlung: Die nächsten Schritte
Mit der neuen Richtlinie wird dein Weg zur Liposuktion planbarer. Anstatt einen Antrag bei der Kasse zu stellen, legst du deine medizinischen Unterlagen direkt bei der Klinik oder dem operierenden Arzt vor. Dein erster Schritt ist eine gesicherte Diagnose. Der LipoCheck DocReport kann hier eine zeitnahe fachärztliche Einschätzung für nur 48,26 € liefern und deinen Versorgungsweg beschleunigen. Mit diesem Befund und der lückenlosen Dokumentation deiner 6-monatigen konservativen Therapie kannst du dann einen qualifizierten Operateur aufsuchen. Die vollständige Dokumentation ist dein Schlüssel zum Erfolg. So kannst du selbstbewusst die nächsten Schritte auf deinem Therapieweg gehen und die neuen Möglichkeiten nutzen, die die Krankenkassenleistung nun bietet. Die Inhalte dieses Artikels ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Rechtliche und regulatorische Vorgaben können sich ändern. Maßgeblich sind die individuelle ärztliche Beratung und die aktuell gültigen Richtlinien. Stand: 14.10.2025.
More Links
Die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) informiert über die wegweisende Entscheidung zur Liposuktion bei Lipödem als Regelleistung.
Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bieten die rechtliche Grundlage und detaillierte Vorgaben für die Lipödem-Behandlung.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert über die Anerkennung der Fettabsaugung als Behandlungsmethode bei Lipödem.
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet über die Aufnahme der Liposuktion bei Lipödem als Regelleistung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt Informationen zur LIPLEG-Studie bereit, die die Evidenz für die Liposuktion bei Lipödem lieferte.
Die AOK informiert ihre Versicherten über die Kostenübernahme der Liposuktion als Kassenleistung.
Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht offizielle Meldungen und Informationen zum Thema Lipödem.
Die Deutsche Gesellschaft für Phlebologie bietet umfassende Patienteninformationen zu Venenkrankheiten, einschließlich Lipödem.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) stellt die aktuelle S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie des Lipödems bereit.
FAQ
Muss ich für die Liposuktion noch einen Antrag bei meiner Krankenkasse stellen?
Nein, Seit dem 8. Oktober 2025 entfällt das Antragsverfahren. Die medizinischen Unterlagen, die belegen, dass du die Voraussetzungen der G-BA-Richtlinie erfüllst, werden direkt bei der operierenden Klinik oder Praxis vorgelegt.
Gilt die neue Richtlinie für alle Lipödem-Stadien?
Ja, die neue Regelung gilt für die Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II und III. Die bisherige Beschränkung auf das Stadium III wird damit aufgehoben.
Was passiert, wenn mein BMI über 35 liegt?
Laut der aktuellen Richtlinie ist eine Liposuktion zu Lasten der GKV bei einem BMI von über 35 kg/m² nicht möglich. In diesem Fall wird in der Regel zunächst eine begleitende Adipositas-Behandlung empfohlen, um den BMI zu senken.
Wie kann mir LipoCheck bei diesem Prozess helfen?
LipoCheck kann deinen Weg beschleunigen. Mit dem DocReport erhältst du für 48,26 € eine zeitnahe fachärztliche Telediagnose. Die LipoAlly-App hilft dir zudem, deine 6-monatige konservative Therapie für die notwendigen Nachweise lückenlos zu dokumentieren.
Welche Operationsmethode wird von der Kasse bezahlt?
Die Richtlinie schreibt vor, dass die Liposuktion als Tumeszenz-Liposuktion durchgeführt werden muss. Andere Verfahren, insbesondere die trockene Absaugung, sind nicht zulässig und werden nicht von der Kasse übernommen.
Was ist das Vier-Augen-Prinzip genau?
Das Vier-Augen-Prinzip stellt sicher, dass die ärztin oder der Arzt, die/der die medizinische Notwendigkeit für die OP feststellt, nicht dieselbe Person ist, die die Operation durchführt. Dies dient der Qualitätssicherung und einer objektiven Beurteilung.


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