Key Takeaways
Ab 1. Januar 2026 wird die Liposuktion bei Lipödem eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, ein Antrag ist nicht mehr nötig.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine mindestens sechsmonatige, lückenlos dokumentierte konservative Therapie.
Die G-BA-Richtlinie schreibt strenge Qualitätsstandards vor, darunter das Vier-Augen-Prinzip und nachgewiesene OP-Erfahrung der Ärzt:innen.
Für tausende Frauen mit Lipödem bedeutet die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine grundlegende Veränderung. Seit dem 8. Oktober 2025 ist die Liposuktion bei einem Lipödem eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der oft monatelange und zermürbende Antragsprozess bei der Krankenkasse entfällt. Stattdessen rückt die medizinische Notwendigkeit, festgestellt durch qualifizierte Fachärzt:innen, in den Mittelpunkt. Dieser Leitfaden erklärt die neuen Spielregeln, definiert die entscheidenden Kriterien für die Kostenübernahme und zeigt, wie digitale Lösungen wie der LipoCheck DocReport Ihnen helfen können, Ihren Therapieweg selbstbestimmt und informiert zu gestalten.
G-BA-Beschluss 2026: Liposuktion wird zur Regelleistung
Die wichtigste änderung seit dem 8. Oktober 2025 ist die Einstufung der Liposuktion als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das bedeutet, dass die Operation bei Erfüllung der Kriterien nicht mehr per Einzelantrag bei Ihrer Krankenkasse genehmigt werden muss. Diese massive bürokratische Hürde, die für viele Patientinnen eine monatelange Belastung darstellte, fällt weg. Die Entscheidung basiert auf Studienergebnissen, die einen klaren Vorteil der Operation gegenüber alleiniger konservativer Behandlung belegen. Die Prüfung der medizinischen Voraussetzungen erfolgt zukünftig direkt durch die behandelnden und operierenden Fachärzt:innen. Damit erhalten Sie schneller Klarheit und Zugang zur notwendigen Therapie. Informationen zur generellen Unterstützung durch die Krankenkasse bei Lipödem finden Sie ebenfalls bei uns. Diese Neuregelung stärkt die Arzt-Patienten-Beziehung und beschleunigt den gesamten Versorgungsweg erheblich.
Die 4 Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Obwohl der Antragsprozess entfällt, müssen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse klar definierte medizinische Kriterien erfüllt sein. Diese sind in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) des G-BA festgelegt und dienen Ihrem Schutz. Die vier zentralen Säulen sind:
- Facharztliche Diagnose: Eine gesicherte Diagnose "Lipödem" durch spezialisierte Fachärzt:innen (z. B. Phlebolog:innen, Lympholog:innen) ist die Grundvoraussetzung.
- Konservative Therapie: Sie müssen eine mindestens sechsmonatige, kontinuierliche und lückenlos dokumentierte konservative Therapie durchgeführt haben, die nicht zur ausreichenden Linderung der Beschwerden geführt hat.
- BMI-Grenzen: Ein Body-Mass-Index (BMI) über 35 kg/m² schließt eine Kostenübernahme in der Regel aus. Bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg/m² sind zusätzliche Kriterien wie ein unauffälliger Waist-to-Height-Ratio (WHtR) zu erfüllen.
- Vier-Augen-Prinzip: Die Indikation zur Operation und die Durchführung des Eingriffs müssen von zwei unterschiedlichen, unabhängigen ärzt:innen gestellt bzw. vorgenommen werden.
Diese Kriterien stellen sicher, dass die Operation die richtige Maßnahme für Ihren individuellen Befund ist. Ein umfassender Blick auf mögliche Therapieoptionen hilft bei der Orientierung. Die Erfüllung dieser Punkte ist der nächste Schritt auf Ihrem Weg.
Dokumentation der konservativen Therapie als Schlüssel
Die vorgeschriebene sechsmonatige konservative Therapie ist mehr als eine formale Anforderung; sie ist ein wichtiger Baustein im ganzheitlichen Behandlungsansatz des Lipödems. Die Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) zielt darauf ab, Ihre Symptome wie Schmerzen und Schwellungen zu lindern und das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen. Eine sorgfältige Dokumentation ist für die spätere Indikationsstellung zur Liposuktion unerlässlich. Zu einer vollständigen KPE gehören typischerweise:
- Manuelle Lymphdrainage (MLD): Zur Anregung des Lymphabflusses und Reduktion von Schwellungen.
- Kompressionstherapie: Das Tragen von medizinischen Kompressionsstrümpfen (meist flachgestrickt) zur Schmerzreduktion und Verhinderung von ödemen.
- Bewegungstherapie: Angepasste sportliche Aktivitäten, idealerweise unter Kompression, zur Aktivierung der Muskelpumpe.
- Hautpflege: Zur Vorbeugung von Infektionen und zur Pflege der durch Kompression beanspruchten Haut.
Führen Sie ein Therapietagebuch und sammeln Sie alle Verordnungen und Berichte. Diese lückenlose Dokumentation ist Ihr Nachweis gegenüber dem operierenden Zentrum. Der Ablauf der Lipödem-Diagnose ist der erste Schritt zu diesen Maßnahmen. Die konsequente Durchführung bereitet Sie optimal auf eine mögliche Operation vor.
Schneller zur Diagnose: Den Versorgungsweg verkürzen
Eine der größten Hürden für Betroffene sind die langen Wartezeiten auf einen Termin bei spezialisierten Fachärzt:innen, die oft bis zu einem Jahr betragen können. Studien zeigen, dass über 50 % der Frauen mehr als 10 Jahre auf eine korrekte Diagnose warten. Diese verlorene Zeit kann den Therapieweg erheblich verzögern. Hier setzt LipoCheck an, um Ihnen schneller Klarheit zu verschaffen. Der LipoCheck DocReport bietet Ihnen eine offizielle fachärztliche Telediagnose durch erfahrene Spezialist:innen. Sie laden einfach medizinische Fragebögen und Fotos hoch und erhalten zeitnah einen Arztbrief mit einer fachärztlichen Einschätzung und Therapieempfehlung. Für einmalig 48,26 €, abgerechnet nach der Gebührenordnung für ärzte (Goä), erhalten Sie eine wertvolle Orientierung und können die nächsten Schritte informiert planen. Informationen zu den Kosten einer Lipödem-Diagnose finden Sie hier. So gewinnen Sie wertvolle Zeit und Kontrolle über Ihren Versorgungsweg.
Qualitätsmerkmale der Operation sicherstellen
Die G-BA-Richtlinie schützt Patientinnen durch strenge Anforderungen an die Qualität der Liposuktion. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist an die Einhaltung dieser Standards gebunden. Ein qualifiziertes Zentrum oder eine qualifizierte Klinik muss mehrere Kriterien erfüllen. Dazu gehört, dass Operateur:innen eine ausreichende Erfahrung nachweisen müssen, beispielsweise durch mindestens 50 selbstständig durchgeführte Liposuktionen bei Lipödem. Zudem darf die Operation ausschließlich in Tumeszenz-Technik (z.B. WAL oder PAL) durchgeführt werden, da trockene Verfahren als veraltet gelten. Es gibt klare Vorgaben zum maximalen Absaugvolumen pro Eingriff, das in der Regel 3 Liter Fett nicht überschreiten sollte. Eine verpflichtende und ärztlich geführte Nachsorge ist ebenfalls Teil der Richtlinie. Unsere LipoAlly-App kann Sie im Anschluss bei Therapie und Selbstmanagement unterstützen. Die Details zur Lipödem-Operation sind entscheidend für den Erfolg.
Ihr Fahrplan zur Liposuktion nun
Mit den neuen Regelungen wird der Weg zur Liposuktion klarer und planbarer. Wenn Sie eine operative Behandlung in Betracht ziehen, können Sie die folgenden Schritte als Leitfaden nutzen. Dieser strukturierte Ansatz hilft Ihnen, alle Voraussetzungen zu erfüllen und den Prozess effizient zu gestalten. Hier ist Ihr konkreter Fahrplan:
- Diagnose sichern: Holen Sie eine fachärztliche Diagnose ein. Der LipoCheck DocReport kann hier eine erste, schnelle Orientierung bieten.
- Konservative Therapie starten & dokumentieren: Beginnen Sie umgehend mit der KPE (MLD, Kompression, Bewegung) und dokumentieren Sie alle Maßnahmen lückenlos über mindestens sechs Monate.
- Qualifiziertes OP-Zentrum finden: Recherchieren Sie Kliniken und Operateur:innen, die nach den neuen G-BA-Richtlinien qualifiziert sind.
- Medizinische Unterlagen vorlegen: Stellen Sie alle Unterlagen (Diagnose, Dokumentation der KPE, Befunde) zusammen und legen Sie diese dem operierenden Zentrum zur Prüfung der Indikation vor.
- Operation und Nachsorge planen: Nach positiver Prüfung durch die Operateur:innen können Sie den Eingriff und die anschließende, ebenso wichtige Nachsorge planen.
Dieser proaktive Ansatz gibt Ihnen die Kontrolle zurück. Die Entscheidung des G-BA zur Kassenleistung ist der Startpunkt für diesen neuen Weg. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie die neuen Möglichkeiten optimal für sich nutzen.
More Links
Der G-BA veröffentlicht Pressemitteilungen und Meldungen, die wichtige Entscheidungen im Gesundheitswesen betreffen.
Die KBV informiert in einer Praxisnachricht über die Anerkennung der Fettabsaugung als Behandlungsmethode bei Lipödem.
Das Bundesgesundheitsministerium bietet Meldungen und Informationen zum Thema Lipödem.
Die AWMF stellt die offizielle Leitlinie zum Lipödem bereit, die medizinische Empfehlungen zusammenfasst.
Die AOK informiert ihre Versicherten über die Liposuktion als Kassenleistung und die damit verbundenen Voraussetzungen.
Die Deutsche Gesellschaft für Phlebologie bietet umfassende Patienteninformationen zu Venenkrankheiten, einschließlich Lipödem.
Der G-BA stellt detaillierte Informationen zur LIPLEG-Studie bereit, die zur Bewertung der Liposuktion bei Lipödem durchgeführt wurde.
Das IQWiG ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und bewertet medizinische Verfahren.
Die KBV informiert über die Verlängerung der Frist für den besonderen Verordnungsbedarf bei Lipödem.
FAQ
Was ändert sich nun genau bei der Kostenübernahme der Liposuktion?
Seit dem 8. Oktober 2025 wird die Liposuktion bei Lipödem zur Regelleistung der GKV. Der entscheidende Unterschied ist der Wegfall des Antragsverfahrens bei der Krankenkasse. Die medizinische Indikation wird direkt von den qualifizierten ärzt:innen geprüft und festgestellt.
Wie weise ich die sechsmonatige konservative Therapie nach?
Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: ärztliche Verordnungen für manuelle Lymphdrainage und Kompressionsversorgung, Berichte von Therapeut:innen und ärzt:innen sowie ein persönliches Therapietagebuch, in dem Sie die Durchführung und Ihre Symptome festhalten. Fotos können ebenfalls hilfreich sein.
Was bedeutet das Vier-Augen-Prinzip?
Das Vier-Augen-Prinzip stellt sicher, dass die Diagnose und die Indikation für die Operation von einer anderen ärztin oder einem anderen Arzt gestellt werden als von der Person, die die Operation durchführt. Dies dient der Qualitätssicherung und soll unnötige Eingriffe vermeiden.
Was kostet der DocReport von LipoCheck?
Der DocReport ist eine fachärztliche Telediagnose, die nach der offiziellen Gebührenordnung für ärzte (Goä) abgerechnet wird und einmalig 48,26 € kostet. Er dient der Orientierung und kann Ihren Versorgungsweg beschleunigen.
Findet die Liposuktion ambulant oder stationär statt?
Das hängt vom Umfang des Eingriffs ab. Laut QS-Richtlinie muss bei einer Absaugmenge von mehr als 3000 ml reinem Fett eine stationäre Behandlung mit einer überwachung von mindestens 12 Stunden erfolgen, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
übernimmt die Krankenkasse die Kosten für alle Stadien des Lipödems?
Ja, die neue Regelung nun gilt für alle Stadien des Lipödems, sofern die in der G-BA-Richtlinie festgelegten medizinischen Voraussetzungen, wie die vorangegangene konservative Therapie, erfüllt sind.





