Key Takeaways
Die Kosten einer Liposuktion bei Lipödem sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Seit 2016 ist kein amtsärztliches Gutachten vor der OP mehr nötig; eine ärztliche Verordnung ist in der Regel ausreichend.
Neben den OP-Kosten können auch Nebenkosten wie Nachsorge, Kompression und Fahrtkosten geltend gemacht werden.
Für viele Frauen mit Lipödem ist die Liposuktion mehr als ein kosmetischer Eingriff - sie ist eine medizinisch notwendige Maßnahme zur Linderung von Schmerzen und zur Verbesserung der Lebensqualität. Die Kostenübernahme durch Krankenkassen ist ein wichtiger Schritt, doch viele Patientinnen tragen die Kosten ganz oder teilweise selbst. Eine entscheidende finanzielle Entlastung kann die steuerliche Absetzbarkeit der Operationskosten als außergewöhnliche Belastung sein. Dank wichtiger Gerichtsentscheidungen ist der Prozess heute klarer als je zuvor. Dieser Artikel zeigt Dir die genauen Voraussetzungen für die Jahre 2024/2025, welche Nachweise Du wirklich benötigst und wie Du Deine Ausgaben gegenüber dem Finanzamt korrekt deklarierst.
Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit bei Lipödem
Die Kosten für eine Liposuktion bei Lipödem können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend gemacht werden. Dies ist möglich, weil es sich um Ausgaben handelt, die den meisten Steuerpflichtigen nicht entstehen. Die entscheidende Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2016 gilt die Liposuktion zur Behandlung des Lipödems als wissenschaftlich anerkannte Heilmethode.
Diese Anerkennung vereinfacht den Prozess für tausende Patientinnen erheblich. Du musst nicht mehr, wie früher üblich, die Wirksamkeit der Methode selbst nachweisen. Stattdessen konzentriert sich die Prüfung des Finanzamts auf den Nachweis, dass der Eingriff bei Dir persönlich aus medizinischen Gründen unumgänglich war. Die richtige Dokumentation Deiner Behandlungskosten ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg.
Die korrekte Vorbereitung der Unterlagen stellt sicher, dass Deine Ausgaben anerkannt werden und Du Deine zumutbare Belastungsgrenze überschreitest.
Der entscheidende Nachweis: ärztliche Verordnung statt Amtsarzt
Eine der wichtigsten änderungen der letzten Jahre betrifft die Art des erforderlichen Nachweises. Vor 2016 forderte das Finanzamt oft ein vor der Operation ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Diese Hürde ist gefallen. Der BFH hat klargestellt, dass für eine wissenschaftlich anerkannte Methode wie die Liposuktion bei Lipödem eine einfachere Dokumentation genügt.
Für Deine Steuererklärung 2024/2025 benötigst Du in der Regel nur noch eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit der Liposuktion bescheinigt. Diese sollte idealerweise vor dem Eingriff ausgestellt werden. Sie dient als Beleg dafür, dass die Operation nicht aus kosmetischen, sondern aus zwingenden gesundheitlichen Gründen erfolgte. Ein fachärztlicher Befund, wie er im Rahmen des DocReports erstellt wird, kann hier eine wertvolle Grundlage für das Gespräch mit Deinem behandelnden Arzt sein.
Diese Vereinfachung entlastet Dich von einem erheblichen bürokratischen Aufwand und beschleunigt den Weg zur finanziellen Anerkennung.
So deklarierst Du die Kosten in Deiner Steuererklärung korrekt
Um die Kosten für die Liposuktion steuerlich abzusetzen, trägst Du die Gesamtsumme in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" Deiner Einkommensteuererklärung ein. Dazu zählen nicht nur das Arzthonorar, sondern auch alle damit verbundenen Nebenkosten. Eine genaue Auflistung ist entscheidend für die Anerkennung durch das Finanzamt.
- Kosten für die Operation und Anästhesie
- Klinik- und übernachtungskosten
- Ausgaben für ärztlich verordnete Nachsorge (z. B. Manuelle Lymphdrainage)
- Kosten für notwendige Kompressionskleidung
- Fahrtkosten zur Klinik und zu Nachsorgeterminen (0,30 € pro Kilometer)
Sammle alle Rechnungen und Belege sorgfältig, denn das Finanzamt kann diese zur Prüfung anfordern. Die Gesamtsumme wird um die sogenannte zumutbare Belastung gekürzt, deren Höhe von Deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Deiner Kinder abhängt. Alles, was darüber hinausgeht, mindert Dein zu versteuerndes Einkommen. Informiere Dich auch, ob Du Kompressionsstrümpfe steuerlich absetzen kannst.
Eine vollständige Dokumentation ist die Basis für die erfolgreiche Geltendmachung Deiner Gesundheitskosten.
Abgrenzung zur kosmetischen Chirurgie als Erfolgsfaktor
Ein zentraler Punkt bei der steuerlichen Anerkennung ist die klare Abgrenzung der Liposuktion bei Lipödem von einer rein kosmetischen Fettabsaugung. Während kosmetische Eingriffe der Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes dienen und steuerlich nicht absetzbar sind, zielt die Behandlung des Lipödems auf die Linderung krankheitsbedingter Symptome ab. Dazu gehören Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen.
Dein Ziel muss es sein, dem Finanzamt diese medizinische Notwendigkeit unmissverständlich zu belegen. Die ärztliche Verordnung sollte daher die Diagnose "Lipödem" klar benennen und die daraus resultierenden Beschwerden detailliert beschreiben. Je präziser die medizinische Begründung, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit für Rückfragen vom Finanzamt. Die neuen Regelungen zur Kassenleistung ab 2025 unterstreichen ebenfalls den medizinischen Charakter des Eingriffs.
Die richtige Argumentation entscheidet darüber, ob Deine Ausgaben als Krankheitskosten anerkannt werden.
Die Rolle des DocReports zur Beschleunigung Deines Weges
Auch wenn der DocReport von LipoCheck kein amtsärztliches Gutachten für das Finanzamt ersetzt, spielt er eine wichtige Rolle in Deinem Versorgungsweg. Er bietet Dir eine schnelle und offizielle fachärztliche Telediagnose für einmalig 48,26 €, die Du als ersten Schritt zur Dokumentation Deiner Erkrankung nutzen kannst. Dieser Befund kann die Grundlage für die notwendige ärztliche Verordnung durch Deine behandelnden ärzt:innen sein.
Der DocReport hilft Dir dabei, Deinen Fall strukturiert vorzubereiten und beschleunigt so den Prozess. Er dient als Orientierung und untermauert die Notwendigkeit weiterer Schritte. Die Kosten für den DocReport selbst kannst Du ebenfalls als Krankheitskosten in Deiner Steuererklärung angeben. So schaffst Du von Anfang an eine lückenlose Dokumentationskette.
Ein frühzeitiger und gut dokumentierter Start in den Behandlungsprozess erleichtert auch die spätere steuerliche Geltendmachung.
Checkliste: Dein Weg zur steuerlichen Absetzung 2024/2025
Um sicherzustellen, dass Du alle notwendigen Schritte für die steuerliche Absetzbarkeit Deiner Liposuktion beachtest, haben wir eine praktische Checkliste für Dich zusammengestellt. Folge diesen Punkten, um Deine Chancen auf eine Anerkennung zu maximieren.
- Fachärztliche Diagnose einholen: Lasse Dir die Diagnose Lipödem von qualifizierten Fachärzt:innen bestätigen. Der LipoCheck DocReport kann hier ein erster, schneller Schritt sein.
- ärztliche Verordnung ausstellen lassen: Bitte Deine ärztin oder Deinen Arzt um eine schriftliche Verordnung für die Liposuktion, die die medizinische Notwendigkeit klar begründet.
- Alle Rechnungen sammeln: Bewahre sämtliche Belege im Zusammenhang mit der OP auf (OP-Kosten, Anästhesie, Klinik, MLD, Kompression, Fahrtkosten).
- Steuererklärung ausfüllen: Trage die gesamten Kosten in die Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" ein.
- Belege bereithalten: Reiche die Belege nur nach Aufforderung durch das Finanzamt ein, halte sie aber griffbereit.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist der beste Weg, um Rückfragen zu vermeiden und Deine finanzielle Entlastung zu sichern. Wenn Du unsicher bist, wie Du die Lipödem-Gesundheitskosten von der Steuer absetzen kannst, kann auch eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.
Mit dieser strukturierten Vorgehensweise bist Du optimal für Deine Steuererklärung vorbereitet.
More Links
Lohnsteuer-kompakt.de erklärt, ob Aufwendungen für eine Fettabsaugung steuerlich absetzbar sind.
Der Steuerring behandelt die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten einer Liposuktion.
Steuertipps.de erklärt, wie man Kosten für eine Liposuktion steuerlich geltend machen kann, wenn die Krankenkasse nicht zahlt.
Lohnsteuer-kompakt.de behandelt die steuerliche Absetzbarkeit von Liposuktionen für Lipödem-Patienten nach einem Urteil des BFH.
Der Bund der Steuerzahler bestätigt, dass die Kosten einer Fettabsaugung bei Lipödem steuerlich absetzbar sind.
Finanztip bietet allgemeine Informationen zu Krankheitskosten und deren steuerliche Absetzbarkeit.
Haufe erklärt, unter welchen Umständen eine Fettabsaugung steuerlich absetzbar sein kann.
Das Finanzamt NRW bietet Informationen zu außergewöhnlichen Belastungen im Allgemeinen.
Das Bundesfinanzministerium enthält den Gesetzestext zu außergewöhnlichen Belastungen im Einkommensteuergesetz (§ 33 EStG).
Wikipedia bietet allgemeine Informationen zur Liposuktion (Fettabsaugung).
FAQ
Kann ich die Kosten für eine Liposuktion auch rückwirkend steuerlich geltend machen?
Ja, Du kannst die Kosten in dem Steuerjahr geltend machen, in dem Du sie bezahlt hast. Eine Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Wenn Du also 2023 eine OP bezahlt hast, kannst Du die Kosten noch bis Ende 2027 einreichen.
Was tue ich, wenn das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt?
Sollte das Finanzamt die Kosten ablehnen, kannst Du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch einlegen. Lege dem Einspruch die ärztliche Verordnung und gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen bei, die die Notwendigkeit belegen. Verweise auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung.
Sind die Kosten für den LipoCheck DocReport auch absetzbar?
Ja, die Kosten für den DocReport in Höhe von 48,26 € sind Ausgaben für eine ärztliche Leistung und können somit ebenfalls als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen angegeben werden.
Spielt es eine Rolle, in welchem Stadium mein Lipödem ist?
Für die steuerliche Absetzbarkeit ist das Stadium des Lipödems nicht direkt entscheidend. Wichtig ist allein die von einem Arzt festgestellte medizinische Notwendigkeit der Operation zur Linderung Deiner Beschwerden.
Kann ich die Kosten auch absetzen, wenn meine Krankenkasse einen Teil übernommen hat?
Ja, Du kannst den Teil der Kosten, den Du selbst getragen hast, steuerlich geltend machen. Erstattungen von der Krankenkasse oder anderen Stellen musst Du von Deinen Gesamtkosten abziehen. Nur der selbst getragene Anteil ist absetzbar.
Muss ich die ärztliche Verordnung mit der Steuererklärung mitschicken?
Nein, seit einigen Jahren gilt eine Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, Du musst die Nachweise nicht mehr direkt mit der Steuererklärung einreichen, sondern erst auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen. Halte die Unterlagen also sorgfältig bereit.


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